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Beratung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltverzeichnis

1. Vorwort......................................................................................................................

2.Zweckund Geltungsbereich ....................................................................................

2.1. Unternehmer.........................................................................................................

2.2. Verkehrsleiter........................................................................................................

2.3. Betriebsleiter nach BOKraft ...............................................................................

2.4. Fahrdienstleitung.................................................................................................

2.5. Aufsicht ................................................................................................................

2.6. Fahrpersonal........................................................................................................ 

2.7. Reinigungskraft....................................................................................................

2.8. Bericht und Dokumentation................................................................................

2.9. Regelzustand und Anweisungen........................................................................

3. Dokumentation........................................................................................................

4.Mitgeltende Regelungen..........................................................................................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Automatisches Fahrgastzählsystem Region Karlsruhe

Die Albtal-Verkehrsgesellschaft und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe in enger Kooperation mit dem Karlsruher Verkehrsverbund benötigen ein Automatisches Fahrgastzählsystem für die Angebotsplanung und die Einnahmenaufteilung.

Die Beratungstätigkeit in Zusammenarbeit mit Wolfgang Hagemann Consult umfasste folgende Leistungen:

  • Anforderungsanalysen
  • Überprüfung vorhandener Zählanlagen
  • Konzeption eines AFZ-Systems mit Hard- und Softwarekomponenten
  • Einbeziehung eines BI-Systems
  • Externe Schnittstellen zu Fahrplanversorgung und BMS 
  • Interne Schnttstellen zur Zusammenführung von Ist- und Sollstaten
  • Entwicklung von Algorithmen zu Matching, Saldenausgle8ich, Traktionsbildung und Hochrechnung  
  • Erstellung Ausschreibungsunterlagen für Vergleichszählungen und Zertifizierung
  • Vertragscontrolling

 

Automatisches Fahrgastzählung Baden-Württemberg

Das ÖPNV-Gesetz schreibt “landesweit vergleichbare Nachfragedaten nach anerkanntem wissenschftlichen Standard” ab 2026 vor. Die Daten werden zur nachfrageorientierten Finanzierung des ÖPNV der 44 Aufgabenträger (Landkreise und kreisfreie Städte) und zur Leistungsüberprüfung benötigt.

Die Fachberatung in Zusammenarbeit mit WVI GmbH und Wolfgang Hagemann Consult beinhaltet folgende Leistungen:

  • Bestandsaufnahme von Fahrgastzählsystemen (Hard- und Software) in Baden-Württemberg
  • Entwicklung und Abstimmung eines Anforderungskatalogs für automatische Fahrgastzählungen
  • Konzeption eines Organisationsmodells zur Enscheidungsfindung auf der fachlichen (“Experten”) und politischen (“Entscheider”) Ebene
  • Konzeption und Aufbau eines Förderinstrumentariums für Investitionen und laufeden Betrieb
  • Abschätzung erforderlicher Finanzmittel auf Landes- und auf Seiten der lokalen ÖPNV-Aufabenträger
  • Entwicklung und Bewertung von Organisationsmodellen für das Zusammenspiel lokaler, regionaler und landesweiter Hintergrundsysteme 

 

 

Aufbau eines Organisations- und Betriebshandbuchs Stadtverkehr Schwabach

 Zur Führung eines ÖPNV-Unternehmens sind umfassende rechtliche und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen. Da beide sich immer wieder ändern können, ist von Zeit zu Zeit eine Überprüfung bis hin zur Neufassung eines Organisations- und Betriebshandbuchs erforderlich.  

 Die Beratungstätigkeit umfasste folgende Leistungen:

  • Sichtung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere im Bereich des Personenbeförderungsrechts
  • Abgleich mit den beim Stadtverkehr Schwabach vorhandenen Organisationseinheiten und Ableitung von Verbesserungspotenzialen
  • Priorisierung der Vorschläge anhand rechtlicher und organisatorischer Erfordernisse
  • Abstimmung der Empfehlungen mit der Geschäftsführung
  • Abfassung des Organisations- und Betriebshandbuchs

 

 

 

Überprüfung der Fahrdienste beim Stadtverkehr Schwabach

Im Zuge der Umstellung des Liniennetzes zum Ende 2022 wurden auch die Fahrdienste neu konzipiert. Nach interner Abstimmung zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat wurden die Fahrdienste extern auf rechtliche Zulässigkeit und Auffälligkeiten geprüft.

Die Beratung bestand Im Einzelnen aus folgenden Tätigkeiten:

  • Entgegennahme der Fahrdienste in elektronischer Form
  • Durchführung von Plausibilitätsprüfungen und Bereinigung
  • Gliederung der einzelnen Zeitkomponenten und Zuordnung hinsichtlich rechtlicher Relevanz und betrieblicher Effektivität
  • Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit der Dienste
  • Identifikation von Problemen bei Planabweichungen (Sensitivitäten)
  • Feststellen von Dienstplanreserven

 

 

 

Automatische Fahrgastzählung bei Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH setzt seit einigen Jahren im Rahmen der Angebots- und Betriebsplanung automatische Fahrgastzählsysteme ein. Im Rahmen einer Beratungstätigkeit wurden die Voraussetzungen für den Einsatz von AFZS für die Einnahmenaufteilung entwickelt und mit anderen Partnern aus dem Verkehrsverbund abgestimmt. Zu den Aufgaben zählte u.a.:

  • Erarbeitung statistischer Grundlagen 
  • Überprüfung der Anwendbarkeit der VDV 457
  • Festlegen von Eckpunkten der einzuhaltenden Gütekriterien
  • Organisatorische Abbildung im Verkehrsunternehmen
  • Ausarbeitung von Grundlagen für die Zertifizierung

Die gemeinsam erarbeiteten Grundlagen wurden im Kreis der Verbundverkehrsunternehmen einstimmig beschlossen. Automatische Fahrgastzählungen sind nunmehr im Rahmen der EAV zugelassen.

 

 

 

 

Unternehmensorganisation Hagener Straßenbahn AG

Eigentümerin der Hagener Straßenbahn AG (HST) ist die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG). Mit dem Verkauf der Anteile an den Stadtwerken fielen relevante Teilfunktionen bisher gemeinsam genutzter Unternehmensbereiche (Personal, Finanz- und Rechnungswesen, Informationsverarbeitung) weg und mussten kurzfristig durch eigene Ressourcen ersetzt werden.
In dieser Situation suchte die Hagener Straßenbahn AG externe Unterstützung:
    Phase 1 Entwurf einer neuen Organisation
    Phase 2 Unternehmensuntersuchung

  • Bestandsaufnahme und detaillierte Analyse der Funktionen im Unternehmen
  • Definition Kennzahlen und Benchmark mit anderen Unternehmen
  • Stärken-Schwächen-Analyse
  • Aufzeigen der Stellung im Wettbewerb

    Phase 3 Definition Ziele für Funktionsbereiche
    Phase 4 Wettbewerbsuntersuchung

Die Umsetzung der Restrukturierung wurde in den ersten beiden Jahren weiter begleitet.

 

 

 

 

 

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